Ziele / Aufgaben / Statuten damals

Die ersten Artikel der damaligen Statuten sind bis heute praktisch unverändert erhalten geblieben, so zB.: 

§1: „Der Verein bezweckt die Förderung der Blasmusik sowie die Pflege des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens." 

Diese Devise zieht sich - mit den entsprechenden Hochs und Tiefs - als roter Faden durch die ganze bisherige Geschichte der MG. Andere Artikel der ersten Statuten sind im Laufe der Zeit verschwunden, sollen hier aber auszugsweise Erwähnung finden, um geneigte Leser zu einem Schmunzeln zu verleiten. 

§15 „Jede Verlobung eines Vereinsmitgliedes kostet zu Gunsten des Vereins 3 Doppelliter Wein. Wer innerhalb von zwei Jahren den Zivilstandsbeamten nicht in Anspruch nimmt, hat dieselbe Verpflichtung. Am Hochzeitstag wird Tagwache geblasen und vom Hochzeiter nach Gebühren belohnt. Die Geburt eines jungen Musikanten wird vom Vater mit 2 Doppellitern Wein, die eines Mädchens mit drei Doppellitern verrechnet.“